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AG Dortmund, 21.02.2006 - 258 IK 97/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Gewährung von Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren; Anforderungen an die Führung des Gläubigerverzeichnisses und des Forderungsverzeichnisses; § 290 Abs. 1 Nr. 6 Insolvenzordnung (InsO)
- zvi-online.de
InsO § 290
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen bloßen Vergessens einer Gläubigerforderung im Vermögensverzeichnis eines Verbrauchers - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Gewährung von Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren; Anforderungen an die Führung des Gläubigerverzeichnisses und des Forderungsverzeichnisses; § 290 Abs. 1 Nr. 6 Insolvenzordnung ( InsO )
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/09
Verbraucherinsolvenzverfahren: Voraussetzungen für die Versagung der …
Sie verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 21. Februar 2006 (ZVI 2006, 128), in der diese Frage verneint worden sei.